Beantragungs-Service
Kostenübernahme durch Pflegekassen
Wenn Sie als Pflegepatient in einen Pflegegrad eingestuft sind, können Sie bei der für Sie zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme einer AntiRutsch-Beschichtung im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen laut § 40 SGB XI stellen.
Dazu benötigt die Pflegekasse einen entsprechenden Antrag und ein qualifiziertes Angebot / Kostenvoranschlag der notwendigen AntiRutsch-Beschichtung.
Als bundesweiter Partner von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen organisiert die DeutscheSenior Hilfe im Rahmen der Sturzprophylaxe in Endkundenhaushalten von pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad und begleitet diesen Personenkreis bei der Beantragung von Fördermitteln zur Wohnumfeldverbesserung bei den zuständigen Pflegekassen.
Die AntiRutsch-Beschichtung wird von den Pflegekassen und Pflegeversicherungen auf Antrag mit bis zu 100% bezuschusst. Nutzen Sie den Beantragungs-Service der DeutscheSenior.
Der Beantragungs-Service der DeutscheSenior GmbH wird ausschließlich für Pflegepatienten mit Pflegegrad angeboten und ist für diesen Personenkreis kostenfrei.
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