Wenn Sie als Pflegepatient in einen Pflegegrad eingestuft sind, können Sie bei der für Sie zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme einer AntiRutsch-Beschichtung im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen laut § 40 SGB XI stellen.
Dazu benötigt die Pflegekasse einen entsprechenden Antrag und ein qualifiziertes Angebot / Kostenvoranschlag der notwendigen AntiRutsch-Beschichtung.